Nationalratswahl
Bei der Nationalratswahl 2017 dürfen alle österreichischen Staatsbürger wählen, die am Wahltag mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. In letzter Zeit wird viel darüber gesprochen wer gewählt werden kann, aber nicht mehr erklärt was eigentlich gewählt wird und wie das System dahinter funktioniert.
Was wird gewählt?
Am 15.Oktober wird die höchste Gesetzgebende Instanz Österreichs, der Nationalrat, gewählt. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Abgeordneten zusammen. Obwohl es in letzter Zeit mehr um die Personen (Kern, Kurz, Strache, Pilz…) geht und weniger um die Partei geben wir am 15. Oktober einer Partei die Stimme. Besagte Personen sind nur die Spitzenkandidaten, die auf Bundeslistenplatz 1 angeführten Personen.
Bundesliste, Landesliste, Regionalliste – Was ist das?
Jede Partei schickt Kandidaten ins Rennen um den Nationalrat. Diese Kandidaten sind auf 3 verschiedene Listen aufgeteilt:
Welche Stimme zählt, welche nicht?
Grundsätzlich ist jeder Stimmzettel gültig, der während der Wahl abgegeben wurde und bei welchem der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.
Eine Stimme ist gültig, wenn:
Es kann vorkommen, dass Vorzugsstimmen ungültig sind. Sollte der Wählerwille aber dennoch eindeutig erkennbar sein, ist die Stimme für die Partei trotzdem gültig.
Vorzugsstimmen sind ungültig, wenn:
Eine Stimme ist ungültig, wenn:
Was bewirkt meine Stimme?
Alle gültigen Stimmen formen zusammen die 100% des Wahlergebnisses. Danach wird der Prozentsatz der einzelnen Parteien berechnet. Jede Partei die mehr als 4% der Stimmen erreicht hat, zieht mit mindestens einem Abgeordneten in den Nationalrat ein.
Wie werden die Sitze verteilt? Was bringt die Vorzugsstimme?
Vorzugsstimmen sind dafür da, einen Kandidaten, der auf „unwählbarer“ Stelle gereiht ist, durch genügend Vorzugsstimmen direkt in den Nationalrat zu wählen. Hierbei muss man jedoch aufpassen auf welcher Ebene der Kandidat antritt.
Wie viele Vorzugsstimmen braucht ein Kandidat um in den Nationalrat zu kommen?
Die Parteien werden nach ihrer Stimmenanzahl gegliedert. Nun kommt die Berechnung der Vorzugsstimmen und Sitzverteilung ins Spiel. Die Stimmen aller Parteien werden zuerst halbiert, gedrittelt usw. Nun werden ausgehend von den meisten Stimmen die Mandate vergeben. Das zweite Mandat bekommt jene Partei mit den 2 meisten Stimmen. Das dritte Mandat bekommt nun wieder die Partei A, da die Hälfte ihrer Stimmen mehr beträgt als das gesamt Ergebnis der Partei C. In diesem Rechenbeispiel sind 100 Stimmen das Minimum, um ein Mandat zu erlangen. Sollte nun ein Kandidat, egal welcher Partei, diese 100 Vorzugsstimmen erreicht haben, wird er auf seiner eigenen Parteiliste auf Listenplatz 2 vorgereiht (niemals auf Listenplatz Nummer 1, da der Spitzenkandidat nicht überholt werden kann).
Partei A | Partei B | Partei C | ||
1000 | 600 | 300 | ||
1/2 | 500 | 300 | 150 | |
1/3 | 333 | 200 | 100 | |
1/4 | 250 | 150 | 75 | |
Woher kommen Kanzler und Regierung?
Der Bundespräsident erteilt der Partei, welche die Wahl gewonnen bzw. die meisten Stimmen gesammelt hat den Auftrag eine Regierung zu bilden. Wenn diese Partei keine 50% der Stimmen erreicht hat benötigt sie dazu eine zweite Partei, den sogenannten Koalitionspartner. Mit diesem Partner wird ein Koalitionsvertrag ausgehandelt welcher erstens alle Minister und den Kanzler nennt und zweitens alle Ziele, welche die Koalition im Zuge der Amtsperiode umsetzen will. Minister und Bundeskanzler müssen danach noch vom Bundespräsidenten angelobt werden.