Freiheitliche Jugendkandidaten für Landtagswahl 2023
17. Oktober 2022SPÖ-Kaiser mit Genderwahn statt Zukunftsplan!
15. Dezember 20220,5-Promille-Grenze für Jugendliche ist realitätsfremd
Freiheitliche Jugend Kärnten fordert Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes
Eine nüchterne Lenkerin wurde offenbar anzeigt, weil ihre jugendliche Tochter über 0,5 Promille hatte. Dazu äußerte sich heute Philipp Kamnig, Obmann der Freiheitlichen Jugend Kärnten: „Dieser Vorfall zeigt, dass die 0,5-Promille-Grenze für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, wie es sie nur in Kärnten gibt, weder für die Jugendlichen, noch für deren Eltern oder die Gastronomen praxistauglich ist.“
Laut dem Kärntner Jugendschutzgesetz könne jeder 16- oder 17-jährige angezeigt werden, wenn er mehr als 0,5 Promille hat und wenn die Eltern den Nachwuchs von einer Party abholen, und dieser 0,5 Promille leicht überschreitet, könnten sie ebenfalls angezeigt werden. „Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol ist wichtig und richtig, aber die 0,5-Promille-Grenze hat sich als realitätsfremd erwiesen und muss im Rahmen einer Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes ersatzlos gestrichen werden!“, so Kamnig. Die Freiheitliche Jugend setze sich statt dieser Regelung für das Salzburger Modell aus, welches besagt, dass kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfe, wenn ein Jugendlicher schon offenkundig betrunken sei.